Eine barrierefreie Website lässt niemanden vor der Tür stehen. Ein Kunde mit Sehbehinderung möchte in Ihrem Onlineshop Brot vorbestellen, doch sein Screenreader liest nur „Button, Button, Bild“ vor. Er gibt auf und ruft bei der Konkurrenz an.
Dieser Beitrag erklärt, was Barrierefreiheit im Web konkret bedeutet, welche Unternehmen seit Juni 2025 gesetzlich betroffen sind und wie Sie Ihre eigene Seite in einer Stunde auf die häufigsten Hürden prüfen.
Inhaltsverzeichnis
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Barrierefrei heißt: Menschen können Ihre Inhalte wahrnehmen, bedienen und verstehen – egal ob sie schlecht sehen, nur die Tastatur nutzen, einen Screenreader verwenden oder Texte lieber einfach lesen. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung. Auch ältere Kundinnen, Menschen mit gebrochenem Arm oder jemand mit Handy in grellem Sonnenlicht profitieren davon.
Der internationale Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C. Sie ordnen Anforderungen nach vier Grundsätzen:
| Grundsatz | Was er im Alltag bedeutet |
|---|---|
| Wahrnehmbar | Bilder haben Alternativtexte, Videos Untertitel, Text hat genug Kontrast. |
| Bedienbar | Alles funktioniert auch mit der Tastatur, nichts blinkt hektisch. |
| Verständlich | Klare Sprache, verständliche Fehlermeldungen in Formularen. |
| Robust | Sauberer Code, den auch Hilfsprogramme richtig auslesen. |
Wer gesetzlich betroffen ist
Grundlage ist der European Accessibility Act, die EU-Richtlinie 2019/882. Sie gilt seit 28. Juni 2025. Deutschland hat sie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, Österreich im Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Betroffen sind vor allem bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Onlineshops, Online-Buchungen und Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme –, sind von diesen Pflichten ausgenommen. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt in der Regel nicht darunter.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied; dort gelten eigene Regeln, die vor allem öffentliche Stellen betreffen. Wer aus der Schweiz an Kundschaft in der EU verkauft, sollte die Frage trotzdem klären. Ob Ihr Angebot konkret betroffen ist, hängt von Details ab – lassen Sie das im Zweifel rechtlich prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Ein-Stunden-Selbsttest
Auch ohne Pflicht lohnt sich ein kurzer Test. Sie brauchen nur Ihren Browser und etwas Geduld. Nehmen Sie sich Ihre wichtigste Seite vor, etwa die Startseite oder das Kontaktformular.
Nur mit der Tastatur bedienen
Legen Sie die Maus weg und drücken Sie wiederholt die Tabulatortaste. Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? Erreichen Sie Menü, Buttons und Formularfelder in sinnvoller Reihenfolge? Können Sie ein geöffnetes Popup mit der Escape-Taste wieder schließen?
Zoomen und Kontrast prüfen
Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar, ohne dass Text abgeschnitten wird? Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist eine der häufigsten Hürden. Kostenlose Kontrastprüfer im Browser zeigen schnell, ob Ihre Farben ausreichen.
Bilder, Links und Formulare
- Haben wichtige Bilder einen aussagekräftigen Alternativtext? Wie das geht, zeigt unser Beitrag Alt-Text schreiben.
- Sagen Linktexte, wohin sie führen? „Hier klicken“ hilft niemandem, der sich alle Links einer Seite vorlesen lässt.
- Hat jedes Formularfeld eine sichtbare Beschriftung – nicht nur einen grauen Platzhalter, der beim Tippen verschwindet?
- Erklären Fehlermeldungen, was falsch ist und wie man es behebt?
Fiktives Beispiel: die Bäckerei mit Vorbestellung
Eine Bäckerei in Wien mit zwölf Beschäftigten nimmt online Vorbestellungen an. Beim Selbsttest fällt auf: Der Bestellbutton ist nur ein Bild ohne Text, der Fokusrahmen wurde im Theme ausgeblendet und das Datumsfeld lässt sich nicht per Tastatur bedienen.
Die Inhaberin lässt zuerst diese drei Punkte beheben, weil sie genau den Weg zur Bestellung blockieren. Danach folgen Kontrast und Alternativtexte der Produktfotos. Ein vollständiges Audit plant sie für den nächsten Website-Relaunch ein.
So machen Sie Ihre barrierefreie Website Schritt für Schritt besser
- Wichtigste Wege zuerst: Kontakt, Bestellung, Terminbuchung. Testen Sie diese auch am Handy, wie im Beitrag Website mobil testen beschrieben.
- Formulare reparieren: Beschriftungen, Fehlermeldungen und Tastaturbedienung. Hinweise dazu finden Sie unter Kontaktformular optimieren.
- Inhalte pflegen: Alternativtexte, klare Überschriften, verständliche Linktexte. Das kann Ihr Team selbst übernehmen.
- Technik prüfen lassen: Theme, Plugins und Code mit automatischen Tests und einer manuellen Prüfung.
- Dokumentieren: Was geprüft wurde, was offen ist und wer es erledigt.
Automatische Prüfprogramme finden nur einen Teil der Probleme. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder eine Fehlermeldung verständlich, kann nur ein Mensch beurteilen.
Kurze Checkliste
- Ist geklärt, ob Ihr Angebot unter BFSG oder BaFG fällt?
- Lassen sich Ihre wichtigsten Seiten allein mit der Tastatur bedienen?
- Bleibt der Text bei 200 Prozent Zoom lesbar?
- Haben Bilder, Links und Formularfelder verständliche Texte?
- Gibt es eine Liste offener Punkte mit Zuständigkeit?
Sie planen eine neue Website oder möchten Ihre bestehende Seite zugänglicher machen? KIM Systems berücksichtigt Barrierefreiheit bei der Erstellung und Betreuung von Websites von Anfang an.

